Die Volksbank Stiftung Brackenheim-Güglingen hat die Aufgabe der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen im Geschäftsgebiet der Volksbank Brackenheim-Güglingen eG.
Förderrichtlinien
Neben dem Stiftungszweck sind die nachstehenden Förderrichtlinien zu erfüllen:
Vereinsförderung ist möglich sofern die zu fördernde Maßnahme im Interesse der Allgemeinheit steht und öffentlichkeitswirksam ist.
Ebenso sind die Bereiche Gesellschaft (Jugend), Kultur und Umwelt förderungswürdig.
Grundsätzlich gilt, die zu fördernden Vereine und Organisationen und somit auch die zu fördernden Projekte müssen sich im Geschäftsgebiet der Volksbank Brackenheim-Güglingen eG befinden.