Förderrichtlinien

Neben dem Stiftungszweck sind die nachstehenden Förderrichtlinien zu erfüllen:

 

  • Vereinsförderung ist möglich sofern die zu fördernde Maßnahme im Interesse der Allgemeinheit steht und öffentlichkeitswirksam ist. 
  • Ebenso sind die Bereiche Gesellschaft (Jugend), Kultur und Umwelt förderungswürdig. 
  • Grundsätzlich gilt, die zu fördernden Vereine und Organisationen und somit auch die zu fördernden Projekte müssen sich im Geschäftsgebiet der Volksbank Brackenheim-Güglingen eG befinden.

 

Antrag an die Stiftung

Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen.

 

Telefon: 07135/178-0
BIC: GENODES1VBR
BLZ: 62091400